Achtung; wichtiger Hinweis bezüglich des Prüfungsverbots für kupierte Jagdhunde
Der BÖJV und der ÖKDUV möchten allen Mitglieder und Interessenten für Jagdhunderassen auf folgende Prüfungsmodalität ab 2014 aufmerksam machen:
Prüfungsverbot in Österreich ab 2014 für kupierte Jagdhunde.
Ergänzend dazu: in Österreich ist das Kupieren von Ruten bei Hunden seit 2005 verboten!!!
Das heißt dass ab 2014 ausschließlich unkupierte Hunde nur mehr geprüft werden dürfen. Ausnahmen gibt es jedoch nur, wenn ein tierärztliches Attest über den gerechtfertigten Eingriff beigelegt ist. Auszug aus dem Tierschutzgesetz, in Kraft getreten am 29.12.2012.
§ 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten
Es ist somit der Import von kupierten Rassehunden und natürlich auch von Magyar Vizsla Drahthaar aus Ländern, in denen das Kupieren der Rute sehr wohl erlaubt ist, mit Jahresbeginn 2013 verboten.