Ehrungen

Bestimmungen für die Verleihung von EHRENZEICHEN des BÖJV.

1.) Ehrenbrüche des BÖJV

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2.) Verdienstzeichen (Ehrenzeichen) des BÖJV

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1.) Ehrenbrüche des BÖJV.

Um den Wünschen der Klubleitungen gerecht zu werden, besonders verdiente Funktionäre und Mitarbeiter ihres Klubs (Vortragende, Stifter, Förderer auch des Jagdhundewesens und dergleichen) für mühevolle Arbeit und Vereinstreue auch auszuzeichnen, wurde vom Präsidium des BÖJV der Ehrenbruch in Bronze, Silber und Gold geschaffen.

Für die Verleihung des Ehrenbruches wurden folgende Zeiträume als bestimmte Bedingungen festgelegt:

Bronze:  mindestens 5-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Klub.

Silber:  für 10-jährige Funktionärstätigkeit, oder für besondere, dem Klub nützliche Leistungen.

Gold:    für mehr als 10-jährige Funktionärstätigkeit, oder für besondere Verdienste in führender Position, die dem Klub von großem Nutzen waren.

Damit es tatsächlich ein Ehrenbruch ist und nicht durch planlose Massenvergebung entwertet wird, ersuchen wir alle verantwortlichen Mitglieder der Klubleitungen, sich an die Richtlinien für den Antrag von Ehrenbrüchen zu halten. Bei der Begründung sind strenge Maßstäbe anzulegen, denn nur dann wird der Träger des Ehrenbruches in dieser Auszeichnung auch Dank und Anerkennung für seine erbrachte Leistung sehen.

Anträge für Verleihung von Ehrenzeichen sind daher rechtzeitig, nämlich drei Wochen vorher, an den Geschäftsführer des BÖJV zu richten. Dem Bund steht das Recht zu, die Auszeichnung zurückzustellen, wenn Bedenken gegen die Auszeichnung vorliegen.

2.)     Verdienstzeichen (Ehrenzeichen) des BÖJV. 

Wird nicht für Verdienste um den Jagdklub ausgegeben, sondern nur für nennenswerte Verdienste um die Belange und Zielsetzungen des Bundes Österr. Jagdvereinigungen.

Es wird in Bronze, Silber und Gold verliehen und zwar:

vom Präsidium des BÖJV über begründete Anträge der Bundesvereine (Präsident und Delegierte) und „ex präsidio“ für besondere Verdienste um den BÖJV.

Beide Auszeichnungen werden auf der linken Brustseite getragen. Da es sich um Ehrungen handelt, dürfen sie nicht am Hut oder Rockrevers getragen werden.

Anträge für die Verleihung von Ehrenzeichen sind daher rechtzeitig nämlich drei Wochen vorher an den Geschäftsführer des BÖJV zu richten. Das Antragsformular für die Ehrungen kann als PDF – Format herunter-geladen werden.