Richtiges Verhalten in der Natur!
Wir ersuchen Sie daher, folgende Regeln zu beachten:
Wanderer
Erholungssuchende und Wanderer dürfen sich mit gewissen Einschränkungen in der Natur bewegen. Wenn es jedoch zu Sperrgebieten von Wegen oder Waldflächen kommt (Forstliche- Jagdliche Sperrgebiete, Wildschutzgebiete, Ruhezonen, Schutzgebiete oder Wildwintergatter), oder aber eingezäunte Forstkulturen und bepflanzte Flächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe, dürfen diese zum ungestörten Aufwuchs der nächsten Waldgeneration nicht betreten werden.
Radfahrer und Mountainbiker
Für das Befahren des Waldes einschließlich aller nicht öffentlichen Wege brauchen Sie die Zustimmung vom Grundeigentümer. Diese kann Ihnen persönlich oder allgemein (gekennzeichnet durch eine entsprechende Beschilderung) erteilt werden. Für das unerlaubte Befahren des Waldes tragen Sie als Radfahrer das alleinige Risiko und müssen mit Verwaltungsstrafen oder zivilrechtlichen Klagen rechnen.
Reiten
Reiten in der Natur dürfen Sie nur mit Zustimmung des Grundeigentümers. Finden Sie kein Schild oder eine entsprechende Hinweistafel, durch das eine allgemeine Reiterlaubnis erteilt wird, ist es in Feld und Wald (einschließlich Forststraßen) verboten.
Hunde
Auch Ihr Hund kann sich nicht immer gegen angeborene Jagdinstinkte wehren und jagt bzw. hetzt dann hinter dem Wild her. Halten Sie ihn daher stets an der Leine, damit das Wild ungestört leben kann. Selbstverständlich ist damit auch jedes Training von Hunden nur mit Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer möglich. Nach den Gesetzen besteht auf jeden Fall Leinenzwang. Achtung Hundebesitzer bitte Link Aujeszkysche Krankheit beachten, betroffene Wildart ist das Schwarzwild.
Fahrzeuge
Autos, Motorräder oder Quads müssen draußen bleiben, es sei denn, der Fahrer besitzt eine Genehmigung des Grundeigentümers. Parken Sie bitte nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen, da Ihr Fahrzeug zum Hindernis für Einsatzfahrzeuge, Holztransporte, Traktoren, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Forstarbeiter etc. werden könnte.
Lagern und Zelten
In der Natur eine kurze Rast einzulegen, zu jausnen ist natürlich erlaubt. Kochen, Zelten oder Campieren dürfen Sie jedoch nur mit Zustimmung des Grundeigentümers. Anfallenden Abfall müssen Sie komplett mitnehmen.
Feueranzünden
Das Feueranzünden in der Natur ist verboten, da das Risiko von Bränden in niederschlagsarmen Zeiten hoch ist. Schon allein für das Wegwerfen eines noch glimmenden Zigarettenstummels müssen Sie mit erheblichen Strafen rechnen. Das Anzünden von Lagerfeuer oder Grillen dürfen Sie nur mit einer mitgeführten schriftlichen Erlaubnis des Grundeigentümers.
Reviereinrichtungen
Auch wenn man von oben eine schöne Aussicht hat, dürfen jagdliche Einrichtungen (Hochsitze, Leitersitze etc.) schon aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Es drohen sonst Besitzstörungsklagen.
Einige grundsätzliche Empfehlungen zu Ihrer eigenen Sicherheit und als Information:
- Den Lebensrhythmus aller Wildtiere berücksichtigen und 90 Minuten vor Dunkelheit Feld- und Wald nicht mehr nutzen.
- In den für die Wildtiere harten Wintermonaten bitten wir um besondere Rücksichtnahme – die Flucht durch den Schnee zehrt an den Energiereserven des Wildes.
- Bei Gewitter und Sturm sollten Sie den Wald verlassen.
- Zutrauliche Wildtiere auf keinen Fall anfassen, da Tollwutgefahr besteht.
- Waldfrüchte und Pflanzen wegen der Infektionsgefahr durch den Fuchsbandwurm nie roh verzehren. Link Wikipedia Fuchsbandwurm.
- Wenn Sie auf bestimmte Insekten allergische Reaktionen zeigen, vergessen Sie Ihre Medikamente nicht.
- Jungwild nicht anfassen oder mitnehmen, denn das Muttertier kommt bestimmt zurück.
- Unfallwild nicht mitnehmen, es ist strafbar (Wilddiebstahl) mit Bakterien und Keimen belastet und nicht GENIESSBAR.
- Ein Waldbewohner ist auch die Zecke. Meist bleibt ihr Biss für uns Menschen folgenlos. Es geht von ihr aber die Gefahr der Infektion mit Borreliose und FSME aus. Beide Krankheiten können bei rechtzeitigem Erkennen medikamentös behandelt werden. Daher sollte Folgendes beachtet werden: Zecke mit Pinzette oder Zeckenzange entfernen, auf spätere Hautrötungen an der Bissstelle ist zu achten. Link Borreliose und FSME.
Die Einhaltung dieser wenigen Regeln garantieren Waldbesuchern schöne Tage in der Natur – übrigens auch deshalb, weil man dadurch den gegenüber Flora und Fauna nötigen Respekt erweist. Wenn wir mit unseren Ressourcen achtsam umgehen, schützen wir dadurch unseren eigenen Erholungsraum. Wald und das Feld sind Wohnungen unserer heimischen Wildtierarten und wir sind nur Gäste in der Wohnung von Fasan, Hase, Reh, Hirsch, Fuchs und vielen anderen Waldbewohnern, diese legen, wie wir alle auch zu Hause viel wert auf Ungestörtheit bei Nahrungsaufnahme und Schlaf.
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