Achtung neue Eintragungsordnung des ÖKV wegen Export Pedigree

Achtung Export Pedigree bei Eintragung in Österreich erforderlich

Ab sofort muss jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, ein Export Pedigree vorweisen.

Die Juristen der FCI sind zum Schluss gekommen, dass die bisher in Österreich geübte Praxis, aus EU Ländern kein Export Pedigree zu verlangen, nicht dem Artikel 8 (9) der FCI Geschäftsordnung entspricht.

Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Artikel 8 (9).

Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer der vier offiziellen Sprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.

Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten.

Über broneder

LR Mag.art. Architekt Rudolf BRONEDER, geboren in Wien, Familienstand verheiratet mit Anna, Kind Alexandra, Präsident - Geschäftsführer des BÖJV und Präsident - Geschäftsführer des ÖKDUV, Züchter für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde (Magyar Vizsla Drahthaar) vom Rudolfsforst, Leistungsrichter für Vorstehhunde und Ausbildungsreferent für LRA, Hundeabrichter, Vorbereitungs- und Schulungskurse für alle Vorstehhunderasse- und Prüfungen, Gründer der NÖ. Hubertusprüfung, Hobbies Jagd, Hundewesen- Hundezucht.
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