Die Waffenregistrierung
Wie allgemein bekannt, wurde das österreichische Waffengesetz mit der Gesetzesnovelle 2010 u.a. dahingehend abgeändert, daß nunmehr auch die Waffen der Kategorien C und D (also grob gesagt die Büchsen und Flinten) seit dem 1. Oktober 2012 einer Registrierungspflicht unterliegen. Zuvor waren die C-Waffen lediglich meldepflichtig (§ 30 WaffG-alt), die Waffen der Kategorie D unterlagen keiner wie immer gearteten Melde- oder Registrierungspflicht.
Während jeder Neuerwerb von Waffen der Kategorien C oder D seit dem 1. Oktober 2012 binnen 6 Wochen ab Erwerb zwingend bei “einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist” (also einem Waffenfachhändler/Büchsenmacher) kostenpflichtig zu registrieren ist, so besteht für den – ebenfalls registrierungspflichtigen! – „Altbestand“ an Kategorie-C-Waffen die Möglichkeit, diese notwendige Registrierung selbst durchzuführen – und zwar kostenlos mittels „Bürgerkarte“ über das Internet.
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Um diese Form der Registrierung durchzuführen, muß man sich entweder mittels „Bürgerkarte“ oder „Handysignatur“ identifizieren können. Näheres dazu unter www.buergerkarte.at
- Diese Registrierung ist nur für den „Altbestand“, also vor dem 01.10.2012 erworbene Waffen, möglich.
- Nach derzeitigem Stand endet die Registrierungsfrist mit 30.06.2014, d.h. bis dahin muß der gesamte „Altbestand“ ordnungsgemäß registriert sein. Eine Verlängerung dieser Frist erscheint nach derzeitigem Stand aufgrund der recht geringen „Registrierungsmoral“ durchaus möglich, darauf darf man sich aber nicht verlassen.
- In jedem Fall sind alle vor dem 01.10.2012 besessenen Waffen der Kategorie C bis 30.06.2014 zu registrieren, unbeschadet der bereits erfolgten alten „§ 30er-Meldung“.
- Waffen der Kategorie D kann man freiwillig registrieren. Wer mag.
Wer die Möglichkeit zu einer solchen „Online-Registrierung“ hat sollte sie nutzen, es geht recht einfach und spart – je nach Anzahl der zu registrierenden „Altbestands-Waffen“ – jede Menge Geld. Geld, das man sinnvoller verwenden kann.
Zur besseren Übersicht hier eine PowerPoint-Präsentation über die Registrierung einer Waffe der Kategorie C mittels „Handysignatur“ (bitte Bild anklicken!):
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