Der Revierhund in Niederösterreich:
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet ab 1. Jänner 2011 für die Haltung von Jagd-hunden mit Herkunftsnachweis, sowie den für seine Rasse/Rassegruppe notwendigen Prüfungs- und Leistungsnachweisen (Gebrauchsfähigkeit) zu sorgen und dem NÖLJV zu melden.
Die Reinrassigkeit ist durch einen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) aus-gestellten oder anerkannten Abstammungsnachweis nach den Bestimmungen der Federation Cynologique International (FCI) zu belegen. Andere Kynologischen Vereinigungen wie ÖHU, RVÖ, werden keinesfalls anerkannt.
Die Gebrauchsfähigkeit muss durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise des Österreich-ischen Jagdgebrauchshunde Verbandes (ÖJGV) und seiner Mitgliedervereine, die den An-forderungen der NÖ. Jagdverordnung Abschnitt 25 entsprechen.
Weitere Auskünfte beim NÖ. Landesjagdverband bzw. auf deren Homepage.
Magyar Vizsla Drahthaar Hündin Aliz Hamuhazi Vadasz, ÖHZBNR. MVD 317, ÖCH 2004, CIT-J 2008 (Österreichischer Jagdhunde-Prüfungssieger), JE Nr. 72, AP 164 Punkte, Feld- und Wasserprüfung 309 Punkte I.a Preis, 2xVGP mit 407 Punkten mit jeweils I.a Preis und 1 VGP mit 409 Punkten I.a Preis, Hubertusprüfung Btr Fasan in 1 Minute und SPoR 4 Verweisungspunkte in 10 Minuten mit Hubertusabzeichen in Gold Nr. 8, geprüfter und gemeldeter Revierhund
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